E-WärmeG in BW
Baden-Württemberg hat ein spezielles Gesetz, das die Rahmenbedingungen einer Heizungsmodernisierung regelt. Das EWärmeG in seiner aktuellen Form verpflichtet die Hausbesitzer auf einen Anteil von 15 Prozent erneuerbarer Energie zum Heizen und zur Warmwasserbereitung eines Gebäudes. Die Pflicht entsteht, wenn eine Zentralheizung erneuert wird, das heißt wenn der Kessel oder ein anderer zentraler Wärmeerzeuger ausgetauscht wird. Gleiches gilt, wenn erstmals eine Zentralheizung eingebaut wird.
Zur Erfüllung dieser Pflicht bietet das Gesetz unterschiedliche Möglichkeiten an, so zum Beispiel die Beimischung von Bioöl oder Biogas, die Installation einer Solaranlage (Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung) oder den Einbau einer Heizung mit Holzpellets. Dazu gibt es eine Reihe von Ersatzmaßnahmen, wie zum Beispiel Dämmmaßnahmen oder das Aufstellen eines Sanierungsfahrplans.
Vorab informieren kann man sich hier direkt beim Ministerium.
Wenn Ihnen das Ganze zu kompliziert erscheint, dann beraten wir Sie gerne, wie Sie Recht und Gesetz, Ökologie und Ökonomie in Ihren eigenen vier Wänden versöhnen können.